Nein — der Mindestquerschnitt von 45 × 95 mm gilt unabhängig von der Größe des Bauwerks, auch bei Rahmen von 10 m Länge oder Breite und mehr.
Entscheidend ist nicht die Länge oder Breite des Rahmens oder des Hauses, sondern die freie Spannweite zwischen den Trägern — und die bleibt immer gleich: beim Holzrahmen maximal 150 cm, beim Aluminiumrahmen maximal 100 cm.
Ein größerer Rahmen steht einfach auf mehr Trägern; die Last verteilt sich gleichmäßig, und ein Durchbiegen „in der Mitte" kann nicht entstehen, weil es keine ungestützte Mitte gibt.
Ein größerer Querschnitt (z. B. 45 × 145 mm) ist zulässig, aber statisch nicht erforderlich — Sie zahlen nur mehr für Material.
